In dem Preisänderungsschreiben vom 16.08.2022 haben wir Ihnen Ihre neuen Abschlägen für Ihre Gasrechnung mitgeteilt. In diesen neuen Abschlägen wurde auch die Gasbeschaffungsumlage in Höhe von 2,491 ct./kWh berücksichtigt. Die Bundesregierung hat sehr kurzfristig beschlossen, diese erst kürzlich neu eingeführte Gasbeschaffungsumlage wieder zu streichen. Natürlich können Sie Ihren Abschlag nun nach Wegfall der Gasbeschaffungsumlage nach unten anpassen. Bitte beachten Sie aber dabei, dass der neue Abschlag ab 01.09.2022 auch andere Preissteigerungen berücksichtigt. Ein Herabsetzen der Abschlagshöhe auf das Niveau vor dem Januar würde diese Preissteigerungen nicht berücksichtigen und ggf. zu einer hohen Nachforderung in der Jahresabschlussrechnung führen.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Abschlagshöhe an uns, damit wir gemeinsam die neue Abschlagshöhe kalkulieren können. Wenn Sie die aktuelle Abschlagshöhe beibehalten, geht Ihnen kein Geld verloren. Gegebenenfalls beugen Sie damit auch Nachforderungen aus der Jahresabschlussrechnung vor. Die gezahlten Abschläge werden mit der Forderung in der Jahresrechnung verrechnet. Sollte die Summe der Abschlagszahlungen die Forderungen aus der Jahresrechnung übersteigen, werden Ihnen zu viel gezahlte Abschläge zurückerstattet.