Weg­fall Gasbeschaffungsumlage

In dem Preis­än­de­rungs­schrei­ben vom 16.08.2022 haben wir Ihnen Ihre neu­en Abschlä­gen für Ihre Gas­rech­nung mit­ge­teilt. In die­sen neu­en Abschlä­gen wur­de auch die Gas­be­schaf­fungs­um­la­ge in Höhe von 2,491 ct./kWh berück­sich­tigt. Die Bun­des­re­gie­rung hat sehr kurz­fris­tig beschlos­sen, die­se erst kürz­lich neu ein­ge­führ­te Gas­be­schaf­fungs­um­la­ge wie­der zu strei­chen. Natür­lich kön­nen Sie Ihren Abschlag nun nach Weg­fall der Gas­be­schaf­fungs­um­la­ge nach unten anpas­sen. Bit­te beach­ten Sie aber dabei, dass der neue Abschlag ab 01.09.2022 auch ande­re Preis­stei­ge­run­gen berück­sich­tigt. Ein Her­ab­set­zen der Abschlags­hö­he auf das Niveau vor dem Janu­ar wür­de die­se Preis­stei­ge­run­gen nicht berück­sich­ti­gen und ggf. zu einer hohen Nach­for­de­rung in der Jah­res­ab­schluss­rech­nung führen.

Bit­te wen­den Sie sich bei Fra­gen zur Abschlags­hö­he an uns, damit wir gemein­sam die neue Abschlags­hö­he kal­ku­lie­ren kön­nen. Wenn Sie die aktu­el­le Abschlags­hö­he bei­be­hal­ten, geht Ihnen kein Geld ver­lo­ren. Gege­be­nen­falls beu­gen Sie damit auch Nach­for­de­run­gen aus der Jah­res­ab­schluss­rech­nung vor. Die gezahl­ten Abschlä­ge wer­den mit der For­de­rung in der Jah­res­rech­nung ver­rech­net. Soll­te die Sum­me der Abschlags­zah­lun­gen die For­de­run­gen aus der Jah­res­rech­nung über­stei­gen, wer­den Ihnen zu viel gezahl­te Abschlä­ge zurückerstattet. 

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