Mehr­wert­steu­er­sen­kung

Die vom Bun­des­tag beschlos­se­ne tem­po­rä­re Sen­kung der Umsatz­steu­er auf Gas­lie­fe­run­gen von 19 auf 7 Pro­zent wur­de am 7. Okto­ber auch vom Bun­des­rat beschlos­sen. Sie wird vom 1. Okto­ber 2022 bis zum 31. März 2024 befris­tet sein. Auch wenn sie erst nach dem 1. Okto­ber per Gesetz in Kraft tritt, wird sie rück­wir­kend ab dem 1. Okto­ber gelten.

Für Sie bedeu­tet das, dass Sie, unab­hän­gig davon, wann das Gesetz in Kraft tritt, von der vol­len Absen­kung der Mehr­wert­steu­er pro­fi­tie­ren. Sie müs­sen nicht aktiv wer­den. Die Umsatz­steu­er­sen­kung wer­den wir ent­spre­chend der steu­er­recht­li­chen Vor­ga­ben bei der Abrech­nung Ihres Prei­ses in der Jah­res­ab­schluss­rech­nung berück­sich­ti­gen. Grund­sätz­lich wird die Umsatz­steu­er­sen­kung bei der Jah­res­end­ab­rech­nung berück­sich­tigt. Eine Anpas­sung der Abschlags­zah­lun­gen ist, eben­so wie bei der weg­fal­len­den Gas­be­schaf­fungs­um­la­ge nicht not­wen­dig. Auch emp­feh­len wir, wegen der aktu­ell sehr stark gestie­ge­nen Gas­prei­se, wenn mög­lich, die Abschlä­ge nicht zu redu­zie­ren, um even­tu­el­len Nach­zah­lun­gen mit der Jah­res­ab­schluss­rech­nung vorzubeugen.

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