Mehrwertsteuersenkung

Die vom Bundestag beschlossene temporäre Senkung der Umsatzsteuer auf Gaslieferungen von 19 auf 7 Prozent wurde am 7. Oktober auch vom Bundesrat beschlossen. Sie wird vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 befristet sein. Auch wenn sie erst nach dem 1. Oktober per Gesetz in Kraft tritt, wird sie rückwirkend ab dem 1. Oktober gelten.

Für Sie bedeutet das, dass Sie, unabhängig davon, wann das Gesetz in Kraft tritt, von der vollen Absenkung der Mehrwertsteuer profitieren. Sie müssen nicht aktiv werden. Die Umsatzsteuersenkung werden wir entsprechend der steuerrechtlichen Vorgaben bei der Abrechnung Ihres Preises in der Jahresabschlussrechnung berücksichtigen. Grundsätzlich wird die Umsatzsteuersenkung bei der Jahresendabrechnung berücksichtigt. Eine Anpassung der Abschlagszahlungen ist, ebenso wie bei der wegfallenden Gasbeschaffungsumlage nicht notwendig. Auch empfehlen wir, wegen der aktuell sehr stark gestiegenen Gaspreise, wenn möglich, die Abschläge nicht zu reduzieren, um eventuellen Nachzahlungen mit der Jahresabschlussrechnung vorzubeugen.

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