AGB

Der Gesetzgeber hat zum 13. Juli 2005 mit dem neuen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bundesweit einen neuen Rechtsrahmen für die Grund- und Ersatzversorgung von Haushaltskunden mit Erdgas geschaffen. Nach § 36 Abs.2 EnWG ist die Energieversorgung Schwarze Elster GmbH als Grundversorger für ihr Gasnetzgebiet festgestellt.

Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Die Belieferung erfolgt soweit nicht anders vereinbart auf Basis der am 08.11.2006 in Kraft getretenen Grundversorgungs-verordnung Gas. Mit Erlass dieser Verordnungen sind wir verpflichtet nachstehende Ergänzende Bestimmungen und Preise zu veröffentlichen.

Formulare und Infos als PDF

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